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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Drucken E-Mail: 
21.06.2008
 

1) Allgemeines
Alle Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftbedingungen erbracht. Ein Vertrag wird zwischen Michael Held, Büroservice, Wilhelm-Leuschner-Straße 56, D-61231 Bad Nauheim, nachfolgend Büroservice genannt und einem Unternehmen im Sinne des §14 Abs. 1 BGB, nachfolgend Auftraggeber genannt, geschlossen. Abweichungen zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Büroservices. Die AGB gelten auch dann, wenn der Büroservice in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. 

2) Vertragsgegenstand
Der Büroservice übernimmt vom Auftraggeber den Auftrag, für ihn nach Absprache einen Text zu erstellen, abzustimmen und zu veröffentlichen. Der Text wird erst nach Freigabe durch den Auftraggeber veröffentlicht. Die vom Auftraggeber zur Einstellung im Modellbau-Presseportal & Modellbau-Textagentur beauftragten Dateien, z. B. Pressebilder, Kataloge, Flyer, Preislisten, Modellbeschreibungen und Betriebsanleitungen sind zum Download abrufbar. Zurzeit besteht die Verbreitung der erstellten bzw. eingestellten Texte und Dateien darin, diese in dem öffentlich zugänglichen Modellbau-Presseportal http://modellbau-presseportal.de, zu publizieren. Weiterhin werden die aktuellen Veröffentlichungen per autorisiertem Direct Mailing und anderen aktuellen Techniken Online-Medien, Verlagen und interessierten Modellbauern bekannt gemacht. Auch können die Veröffentlichungen gegebenenfalls bei Multiplikatoren hochgeladen werden.

3) Laufzeit
Die Texte und die eingestellten Dateien werden im Modellbau-Presseportal für mindestens 12 Monate zur Verfügung gestellt, es sei denn, dass ein Auftrag mit einem vorzeitigen Ende-Datum versehen wurde oder der Auftraggeber eine vorherige Löschung beauftragt. Mit diesem Datum endet die Veröffentlichung. 

4) Preise
Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen sind der Preisliste zu entnehmen. Der vereinbarte Preis bleibt auch dann bestehen, wenn der Auftraggeber auf eine der bestellten Leistungen wie Erstellung des Textes, Vorhalten auf dem Presseportal oder Verteilung verzichtet. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 %. Diese Steuer entfällt für den gewerblichen Auftraggeber bei B2B-Geschäften zwischen EU-Ländern, wenn der Auftraggeber dem Büroservice vor Erstellung der Rechnung seine UID-Nummer mitteilt.

5) Rechte und Pflichten
Ein beauftragter Text besteht aus ca. 1000 bis 1500 Zeichen. Verlangt ein Auftraggeber mehr Informationen in den Text unterzubringen, sodass der Umfang deutlich überschritten wird, verdoppelt sich der Preis, allerdings nicht automatisch, sondern nach Rücksprache und nach Bestätigung durch den Auftraggeber.

Der Büroservice behält sich das Recht vor, den Text im eigenen sachlichen Stil anzulegen und zu verbreiten, was die Gestaltung, die Rechtschreibung, die Nummerierung und die Anordnung der einzelnen Elemente anbelangt. Wenn nichts anderes vereinbart, erfolgen alle Schreibweisen, Auszeichnungen etc. auf der Grundlage des DUDEN.

Fertiggestellte Texte, einschließlich der Pressefotos gehen nach Bezahlung des Honorars in das Eigentum des Auftraggebers über. Büroservice und Auftraggeber dürfen den fertigen Text, einschließlich der Pressefotos, jeweils im eigenen Sinne nutzen. Der Auftraggeber darf die Texte also auch selbst an einen eigenen Verteiler versenden oder sie auf der eigenen Homepage zum Download anbieten. Ein Backlink von der eigenen Hompage zum Modellbau-Presseportal ist erwünscht.

Alle Reaktionen der Medien, die der Büroservice nach Veröffentlichung  der Texte und Pressefotos empfängt, werden sofort an den Auftraggeber per E-Mail weitergeleitet.

6) Haftung
Der Auftraggeber haftet alleine für sämtliche Inhalte der Texte. Inhalte, die offensichtlich gegen Recht und Sitte verstoßen, werden vom Büroservice nicht veröffentlicht und verbreitet. Der Büroservice übernimmt keine Haftung für verspätete Versendung von Texten, Dateien und für fehlerhaftem Versand. Der Büroservice hat keinerlei Einfluß auf die Erscheinungsweise der Veröffentlichungen in den Medien.

Der Büroservice garantiert für das Presseportal eine Verfügbarkeit der Serverdienste von 99% im Jahresmittel.

Der Büroservice ist nur haftbar für die Wiederherstellung verlorener Daten, insoweit Sicherungskopien erstellt wurden, auf der Grundlage derer die verlorengegangenen Daten auf wirtschaftliche Weise wiederhergestellt werden können.

7) Gewährleistung
Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln auf Nachbesserung beschränkt.

8) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftrageber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Friedberg/Hessen. Für die vom Anbieter auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht.

9) Datenschutzbestimmungen
Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Kunden ohne weitergehende Einwilligung nur, insoweit sie für die Vertragsbegründung, Vertragsabwicklung und zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Kunde kann über seine beim Anbieter gespeicherten Daten jederzeit Auskunft verlangen. 

10) Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Aktualisierung ( 22.06.2008 )
 
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